| 26. 07. 2010 |
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| Lamberty zu Doppelmandaten von Landtagsabgeordneten | ||
Ich begrüße, dass der Kölner Stadt-Anzeiger die Problematik von Doppel- und Mehrfachmandaten von Landtagsabgeordneten aufgegriffen hat. Das Hauptproblem sind dabei weniger die nicht zu vermeidenden Terminüberschneidungen bei Sitzungen. Sie haben mit dem Begriff „Interessenverquickung“ das eigentliche Problem nur unzureichend angesprochen. Es handelt sich meines Erachtens um die grundsätzliche Frage, ob Landtagsabgeordnete als Teil der Legislative auch kommunale Mandate als Teil der Exekutive innehaben dürfen. Bekanntlich beschließt der Landtag über die gesamte Kommunalgesetzgebung von der Gemeindeordnung über die Kreisordnung bis hin zur jährlichen Verteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen. Es ist daher naheliegend und nicht zu vermeiden, dass Interessenkonflikte auftreten. Ich habe es im Kreistag oft genug erlebt, dass Landtagsabgeordnete sich der Stimme enthalten haben, weil sie gerade nicht wussten, welchen Hut sie aufhaben sollten: Den des Landtagsabgeordneten oder den des Kreistagsabgeordneten. Es ist auch kaum zu vermitteln, dass Landtagsabgeordnete in bis zu vier weiteren Parlamenten sitzen können, nämlich der Landschaftsversammlung, dem Regionalrat, dem Kreistag und einem Stadtrat und das auch tun. Dass dabei auch noch Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, obwohl diese Mandate nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden können, ist ein weiteres Ärgernis. Leider dürfte der Landtag nicht die Kraft aufbringen, diese verfassungsrechtlich bedenkliche Situation zu ändern. Es sind zu viele Landtagsabgeordnete davon persönlich betroffen. |
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